Gentechnik


Aktuell
Gentechnik 2.0
Neue Broschüre des Umweltinsitituts München e.V.
Diese Argumentationshilfe für die neue Gentechnik-Debatte in Europa informiert über die neuen Methoden in der Gentechnik wie CRISPR/Cas, welches 2012 erfunden wurde und inzwischen vom Europäischen Gerichtshof als gentechnisches Verfahren eingestuft wurde. Mit den neuen Technologien lässt sich wesentlich gezielter in das Genom eingreifen, sogar neuartige Lebenwesen könnten erzeugt werden. Die Industrie hat versucht die neuen Technologien über die Ausnahme für Mutagenese ungeregelt und ungekennzeichnet auf den europäischen Markt zu bringen.
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Risiken der Agro-Gentechnik für Menschen und Ökosysteme nicht absehbar

Die Folgen der Ausbringung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen in kleinräumige Agrarökosysteme sind nicht ausreichend erforscht. Die bisher durchgeführten Untersuchungen (Erprobungsanbau mit Bt-Mais u.a.) reichen nicht aus, um die sog. Koexistenz (Nebeneinander von Landwirtschaftsformen mit und ohne Gentechnik), geschweige denn die komplexen Wechselwirkungen und Langzeitfolgen für Menschen und Ökosysteme zu beurteilen. Im Gegenteil geben die bisher gemachten Erfahrungen mit dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen Anlass zur Besorgnis. Transgene Pflanzen kreuzen sich mit verwandten Wild- und Kulturformen. Bienen und Wind tragen Pollen über die Feldgrenzen hinweg – bei Raps über 20 km weit. Einmal freigesetzt, können diese Pflanzen nicht mehr zurückgeholt werden. Erhebungen aus den USA und anderen Ländern zeigen, dass die propagierten Vorteile der herbizid- und insektenresistenten Sorten, wie bspw. die Einsparung von Pestiziden, nur von kurzer Dauer sind. Bereits nach wenigen Anbauperioden haben sich resistente Unkraut- oder Insektenmutanten gebildet, wodurch der Pestizideinsatz erheblich ansteigt. Auch der Durchwuchs von resistenten Kulturpflanzen führt zu Problemen. Zudem wirkt sich der Anbau von herbizid- und insektenresistenten Pflanzen negativ auf die Artenvielfalt von Flora und Fauna aus.
In der Entwicklung sind transgene Pflanzen mit spezifischen Inhaltsstoffen für Ernährung, Arzneimittel undIndustrie. Herkömmliche Züchtungsmethoden und Pflanzen liefern aber schon heute ein vielfältiges Angebot an industriellen Rohstoffen und die Möglichkeit sich ausgewogen und gesund zu ernähren. Der Einsatz von Gentechnik in „nachwachsenden Rohstoffen“ birgt für die Ökosysteme die gleichen Risiken wie die Produktion gentechnisch veränderter Rohstoffe für Nahrungs- und Futtermittel. Der Einsatz der Agro-Gentechnik mit ihren unkalkulierbaren Risiken ist auch hier fehl am Platz. Darüber hinaus sind neue Züchtungsmethoden wie z.B. die Zinkfingernuklease (ZFN), die Oligonukleotid-gesteuerte Mutagenese (ODM) und CRISPR-Cas eindeutig als Gentechnik zu klassifizieren, da sie ins Genom der Pflanzen eingreifen.

Gentechnik-Firmen müssen für die Folgen haften

Wer gentechnisch veränderte Pflanzen aussät, muß die Garantie dafür übernehmen, dass es nicht zur Kontamination von unbeteiligten Böden, Pflanzen und Tieren kommt. Angesichts vieler möglicher Kontaminationspfade (Saatgut, Produktion, Verarbeitung, Handel) muß das Verursacherprinzip auf allen Ebenen verankert werden. Es kann nicht sein, dass die notwendigen Kontroll- und Sicherheitskosten sowie mögliche Folgeschäden dieser Risikotechnologie gerade die Landwirte und Lebensmittelhersteller belasten, die ohne Gentechnik wirtschaften. Vielmehr müssen die Saatzuchtunternehmen die Verantwortung für ihre Produkte und damit auch die Haftung übernehmen.

Gentechnik ist kein Mittel zur Bekämpfung des Welthungers

Die Ursachen für die weltweite Mangel- und Fehlernährung sind komplex und liegen vor allem in ungerechten Macht- und Handelsstrukturen. Empirische Studien zeigen, dass zur Ernährungssicherung eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig sind, die auf einer nachhaltigen Landwirtschaft mit standortangepassten Anbauverfahren und vielfältigen Kulturen basieren. Der eindimensionale Ansatz der Agro-Gentechnik greift vielfach zu kurz. Darüber hinaus sind Produktionssysteme mit patentgeschütztem, transgenem Saatgut kostenintensiv und schaffen für Bauern und Bäuerinnen zusätzliche Abhängigkeits- und Verschuldungsrisiken. Insbesondere die Vergabe geistiger Eigentumsrechte auf gentechnologische Innovationen stärken die Monopolstellung der Gentechnik-Unternehmen und schränken die Verfügungsrechte der Bauern und Bäuerinnen ein. Nachbau und eigenständige Weiterzucht ist bei gentechnisch verändertem Saatgut nicht möglich.

Patente


„Kein Patent auf Leben!“ ist eine Initiative aus München, die sich gegen die Patentierung von Pflanzen, Tieren, Gensequenzen, aber auch gegen Patente auf embryonale Stammzellen und Organe des Menschen, sowie gegen Biopiraterie wendet. „Kein Patent auf Leben!“ fordert, dass die Politik Patente auf Lebewesen und ihre genetischen Grundlagen verbietet.
Patente auf Leben – was ist das Problem?

Patente auf Leben, wie sie aktuell vom Europäischen Patentamt (EPA) vergeben werden, stehen im Gegensatz zu den Grundsätzen des Patentrechtes

Patente auf Leben geben Konzernen Kontrolle über unsere Lebensgrundlage
Der Unterschied zwischen Entdeckungen und Erfindungen wird verwischt
Patente auf Leben umgehen Verbote der Patentgesetze

Aktuell:

Umweltinstitut München
6.9.2019 Das Europäische Patentamt (EPA) vergibt seit Jahren Patente auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere, obwohl das die Mitgliedstaaten eigentlich ausgeschlossen haben. Bereits über 200 solcher Patente hat das Amt erteilt, über 1.600 Anträge warten noch auf ihre Bearbeitung.
Aufgrund der anhaltenden Proteste hat der EPA-Präsident nun die Große Beschwerdekammer nach ihrer juristischen Einschätzung gefragt. Ihre Antwort wird maßgeblich den weiteren Kurs bei der Patentvergabe bestimmen.
Bis zum 1. Oktober können Stellungnahmen zum Verfahren beim EPA eingereicht werden. Das ist unsere Chance: Fordern Sie jetzt die Mitglieder der Beschwerdekammer auf, sich für ein klares und umfassendes Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren auszusprechen!
weiter zum Umweltinstitut München

Free broccoli / (c) Thomas Einberger/argum(c) Thomas Einberger/argum
Baysantos „Patent auf geköpften Brokkoli“ widerrufen
Erfolg für Bündnis gegen Patente auf Saatgut

7.11.2018 / Das Europäische Patentamt (EPA) hat das Patent EP1597965 auf herkömmlich gezüchteten Brokkoli widerrufen, der etwas höher wächst und deswegen leichter geerntet werden kann. Das Patent wurde dem US-Konzern Monsanto 2013 erteilt, der inzwischen von Bayer aufgekauft wurde. Der Widerruf folgt einem Einspruch, der 2014 von einem breiten Bündnis eingelegt worden war. Das EPA begründet seine Entscheidung mit veränderten Regeln zur Prüfung von Patenten, die 2017 beschlossen wurden. Demnach dürfen keine Patente auf Pflanzen und Tiere mehr erteilt werden, wenn diese aus üblichen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion hervorgehen. Es ist das erste Mal, dass diese Regeln zu einem Widerruf eines Patentes führen. weiterlesen

Weitere Informationen:
Kein Patenten auf Leben

Kein Patent auf Saatgut

Pestizide


Pestizid (von lateinisch pestis ‚Geißel‘, ‚Seuche‘ und lat. caedere ‚töten‘) ist eine aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für Chemikalien, mit der als lästig oder schädlich angesehene Lebewesen getötet, vertrieben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung gehemmt werden können. Im Allgemeinen sind damit Stoffe gemeint, die vom Menschen hergestellt und eingesetzt werden. Im Englischen wurde der Begriff dietary pesticides geprägt, um von Pflanzen erzeugte Fraßgifte zu bezeichnen. (Definition nach Wikipedia)


Den NABU-Pestizid-Bericht finden Sie hier

Pestizide lassen sich in drei Klassen einteilen:

1. Hebizide (Unkrautvernichtungsmittel)
2. Insektizide (zum Töten von Insekten)
3. Fungizide (zum Töten von Pilzen)

1. Herbizide
Der bekannteste „all round“- Herbizidwirkstoff ist Glyphosat
Glyphosat im Honig: Existenzbedrohung für Brandenburger Imkerei
Die Imkerei Seusing aus Brandenburg muss mehr als vier Tonnen verunreinigten Honig entsorgen. Die Aurelia Stiftung und das „Bündnis zum Schutz der Bienen“ werden gemeinsam mit der Imkerei entschieden gegen die rechtlichen und politischen Missstände vorgehen, die zu solchen Fällen führen.
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Aktuell: Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof: Studien zu Glyphosat dürfen nicht geheimgehalten werden . Falls Sie mehr darüber wissen wollen, lesen Sie weiterlesen

Aktuell: Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung hat bei der Glyphosat-Risikobewertung plagiiert, seitenweise wurde von Industrie-Studien abgeschreiben, ohne die Quellen zu kennzeichnen.
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2. Insektizide
EU verbietet Chlorpyrifos ab 1.2.2020
Am 6.12.2019 hat der zuständige EU-Ausschuss das Insektengift Chlorpyrifos in der gesamten EU verboten. Das gefährliche Insektizid wird beim Anbau von Zitrusfrüchten eingesetzt. Studien zeigen, dass es die Hirnentwicklung von Babys im Mutterleib schädigt.
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Leitlinien zu Pestiziden und Bienen
Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) führte eine zweite Konsultation der Interessengruppen (Stakeholder) zur Unterstützung der Überarbeitung ihrer Leitlinien zu Pestiziden und Bienen durch. Nach diesen Leitlinien sollten auch chronische oder wiederholte Exposition gegenüber Pestiziden bzw. das potenzielle Risiko für Larven in die Risikobewertung einfließen. Diese Bewertung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass drei Neonikotinoide europaweit verboten wurden. Die EU-Kommission schlug nun vor, diese „Bienenleitlinien“ der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2013 nur teilweise für die Zulassung von Pestiziden heranzuziehen. Chronische Effekte und Schädigung von Larven wären außen vor geblieben. Das EU-Parlament hat die von der EU-Kommission vorgeschlagene Schwächung des Bienenschutzes am 23.10.2019 mit großer Mehrheit abgelehnt.
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Im Mai 2018 traf die Europäische Kommission mit dem Verbot von drei Neonicotinoiden (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam) eine beispielhafte Entscheidung. Sie beruhte auf einer eingehenden Bewertung der Risiken dieser Pestizide für Bienen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage ihrer Bienenleitlinien durchgeführt wurde. Leider sollen nicht alle Pestizide nach dieser Leitlinie getestet werden. Niederschwellige, chronische Vergiftungen von Insekten, speziell der Honigbiene, und ihrer Larvenstadien sollen aber weiterhin nicht regelmäßig untersucht werden.


3. Fungizide
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